Die KommAustria hat der Kinder- und Jugendanwaltschaft Oberösterreich (KiJA OÖ) gemäß §§ 57 und 78 AVG in Verbindung mit §§ 1 und 3 Abs. 2 sowie Tarifpost 1 der BVwAbgV die für die Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber zu entrichtende Verwaltungsabgabe in der Höhe von EUR 6,50 vorgeschrieben.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G