Die KommAustria hat der Kinder- und Jugendanwaltschaft Oberösterreich (KiJA OÖ) gemäß §§ 57 und 78 AVG in Verbindung mit §§ 1 und 3 Abs. 2 sowie Tarifpost 1 der BVwAbgV die für die Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber zu entrichtende Verwaltungsabgabe in der Höhe von EUR 6,50 vorgeschrieben.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung „MUX II – Salzburg und Oberösterreich“
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 102,5 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Bewilligung zur versuchsweisen Nutzung digital-terrestrischer Übertragungskapazitäten