• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    09.03.2026
  • Unterkategorie
    Sonstiges
  • Partei(en)
    Kinder- und Jugendanwaltschaft Oberösterreich
  • GZ
    2025-0.749.125-7-A

Vorschreibung Verwaltungsabgabe

Die KommAustria hat der Kinder- und Jugendanwaltschaft Oberösterreich (KiJA OÖ) gemäß §§ 57 und 78 AVG in Verbindung mit §§ 1 und 3 Abs. 2 sowie Tarifpost 1 der BVwAbgV die für die Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber zu entrichtende Verwaltungsabgabe in der Höhe von EUR 6,50 vorgeschrieben.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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