• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    19.03.2026
  • Unterkategorie
    Feststellungsbescheide
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    2025-0.842.518-3-A

Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf

Die KommAustria hat den Feststellungsantrag von Christof Prenninger vom 16.10.2025 betreffend seinen YouTube-Kanal, abrufbar unter https://www.youtube.com/chrisprenn, wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages vom 16.12.2025 gemäß § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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