Die KommAustria hat auf Antrag der Antenne Steiermark Regionalradio GmbH & Co KG gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 41 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2021 die mit Bescheid der KommAustria vom 18.07.2025, GZ 2024-0.584.798-6-A, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „B MITTERNDORF (Langmoosalm) 95,5 MHz“, „BAD AUSSEE (Tressenstein) 90,6 MHz“, „EISENERZ 2 (Polster) 105,0 MHz“, „MUERZZUSCHLAG (Ganzstein) 96,8 MHz“, und „ROTTENMANN (Sonnenberg) 104,4 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragten Leistungserhöhungen der Funkanlagen „B MITTERNDORF (Langmoosalm) 95,5 MHz“ und „ROTTENMANN (Sonnenberg) 104,4 MHz“, die beantragten Änderungen der technischen Parameter der Funkanlagen „BAD AUSSEE (Tressenstein) 90,6 MHz“ und „MUERZZUSCHLAG (Ganzstein) 96,8 MHz“ sowie die Standortverlegung der Funkanlage „EISENERZ 2 (Polster) 105,0 MHz“ nach Maßgabe der beiliegenden technischen Anlageblätter bewilligt werden.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „INNSBRUCK 1 (Patscherkofel Feratel) 89,40 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Innsbruck, Unter- und Oberland sowie Außerfern“
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"