Die KommAustria hat die am 28.12.2025 bei der KommAustria eingelangte und am 02.02.2026 erweiterte Anzeige des Vereins Freiraum Dialog
1. betreffend die Mediendienste auf Abruf Freiraum Radio Digital (abrufbar unter: www.frd.live), Freiraum Dialog (abrufbar unter: https://www.freiraumdialog.at/) und Cultural Broadcast Archive Freiraum Radio Digital (abrufbar unter https://cba.media/page/3?s=freiraum+radio+digital&x=0&y=0) gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 iVm § 2 Z 3 AMD-G sowie
2. betreffend das Web-TV Freiraum Radio Digital (abrufbar unter www.frd.live) gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 iVm § 2 Z 3 und Z 16 AMD-G
zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“