Die KommAustria hat die am 28.12.2025 bei der KommAustria eingelangte und am 02.02.2026 erweiterte Anzeige des Vereins Freiraum Dialog
1. betreffend die Mediendienste auf Abruf Freiraum Radio Digital (abrufbar unter: www.frd.live), Freiraum Dialog (abrufbar unter: https://www.freiraumdialog.at/) und Cultural Broadcast Archive Freiraum Radio Digital (abrufbar unter https://cba.media/page/3?s=freiraum+radio+digital&x=0&y=0) gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 iVm § 2 Z 3 AMD-G sowie
2. betreffend das Web-TV Freiraum Radio Digital (abrufbar unter www.frd.live) gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 iVm § 2 Z 3 und Z 16 AMD-G
zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen