Die KommAustria hat die Anzeige von A, betreffend ihre Kanäle auf Instagram und TikTok, wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages vom 13.04.2026 gemäß § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.