• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    21.05.2026
  • Unterkategorie
    Feststellungsbescheide
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    2026-0.293.803-5-A

Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf

Die KommAustria hat die Anzeige von A, betreffend ihre Kanäle auf Instagram und TikTok, wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages vom 13.04.2026 gemäß § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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