Die KommAustria hat auf Antrag der Radio VM1 GmbH gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 sowie Abs. 9 TKG 2021 die in der Beilage 1. beschriebene Übertragungskapazität „INNSBRUCK 1 (Patscherkofel Feratel) 89,40 MHz“ zur Erweiterung ihres mit Bescheid der KommAustria vom 10.11.2023, KOA 1.548/23-001, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 23.10.2025, GZ 2025-0.051.341-12-A, zugeteilten Versorgungsgebietes „Innsbruck, Unter- und Oberland sowie Außerfern“ zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
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Genehmigung einer Eigentumsänderung gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G