Die KommAustria hat auf Antrag der Radio VM1 GmbH gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 sowie Abs. 9 TKG 2021 die in der Beilage 1. beschriebene Übertragungskapazität „INNSBRUCK 1 (Patscherkofel Feratel) 89,40 MHz“ zur Erweiterung ihres mit Bescheid der KommAustria vom 10.11.2023, KOA 1.548/23-001, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 23.10.2025, GZ 2025-0.051.341-12-A, zugeteilten Versorgungsgebietes „Innsbruck, Unter- und Oberland sowie Außerfern“ zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet „Tiroler Oberland“
Feststellungsbescheid betreffend audiovisuellen Mediendienst