Die KommAustria hat auf Antrag der Radio VM1 GmbH gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 sowie Abs. 9 TKG 2021 die in der Beilage 1. beschriebene Übertragungskapazität „INNSBRUCK 1 (Patscherkofel Feratel) 89,40 MHz“ zur Erweiterung ihres mit Bescheid der KommAustria vom 10.11.2023, KOA 1.548/23-001, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 23.10.2025, GZ 2025-0.051.341-12-A, zugeteilten Versorgungsgebietes „Innsbruck, Unter- und Oberland sowie Außerfern“ zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G