• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Datum
    16.06.2026
  • Unterkategorie
    Sonstiges
  • Partei(en)
    Klara Fuchs
  • GZ
    2026-0.404.688-1-A

Nichtmeldung der Daten bezüglich der Markterhebung 2025

Die KommAustria hat Klara Fuchs gemäß § 65 Abs. 3 zweiter Satz AMD-G aufgetragen, betreffend den audiovisuellen Mediendienst „klarafuchs“ (abrufbar unter www.instagram.com/klarafuchs) der KommAustria die Anzahl der Nutzer (Abonnenten) und der Abrufe (Zuschauerzahlen) im Kalenderjahr 2025 binnen einer Frist von 14 Tagen zu übermitteln.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheids entspricht aufgrund der Teilanonymisierung nicht dem Original.

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