Die KommAustria hat Klara Fuchs gemäß § 65 Abs. 3 zweiter Satz AMD-G aufgetragen, betreffend den audiovisuellen Mediendienst „klarafuchs“ (abrufbar unter www.instagram.com/klarafuchs) der KommAustria die Anzahl der Nutzer (Abonnenten) und der Abrufe (Zuschauerzahlen) im Kalenderjahr 2025 binnen einer Frist von 14 Tagen zu übermitteln.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheids entspricht aufgrund der Teilanonymisierung nicht dem Original.