Die KommAustria hat Mag. Benjamin Mühlbacher gemäß § 65 Abs. 3 zweiter Satz AMD-G aufgetragen, betreffend den audiovisuellen Mediendienst „donau_kanal“ (abrufbar unter www.youtube.com/channel/UCTPRiePuqI1NBBLq6Ko-sqw/videos) der KommAustria die Anzahl der Abrufe (Zuschauerzahlen) und Nutzer (Abonnenten) im Kalenderjahr 2025 binnen einer Frist von 14 Tagen zu übermitteln.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheids entspricht nicht dem Original.