• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Datum
    25.06.2026
  • Unterkategorie
    Sonstiges
  • Partei(en)
    Mag. Benjamin Mühlbacher
  • GZ
    2026-0.404.705-1-A

Nichtmeldung der Daten bezüglich der Markterhebung 2025

Die KommAustria hat Mag. Benjamin Mühlbacher gemäß § 65 Abs. 3 zweiter Satz AMD-G aufgetragen, betreffend den audiovisuellen Mediendienst „donau_kanal“ (abrufbar unter www.youtube.com/channel/UCTPRiePuqI1NBBLq6Ko-sqw/videos) der KommAustria die Anzahl der Abrufe (Zuschauerzahlen) und Nutzer (Abonnenten) im Kalenderjahr 2025 binnen einer Frist von 14 Tagen zu übermitteln.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheids entspricht nicht dem Original.

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