Die KommAustria hat gemäß § 31 Abs. 16 iVm § 31 Abs. 11 und 15 ORF-G festgestellt, dass der ORF im Jahr 2024 die Bedingungen für die Kompensation für den Entfall des Vorsteuerabzugs erfüllt hat.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.