Die KommAustria hat gemäß § 31 Abs. 16 iVm § 31 Abs. 11 und 15 ORF-G festgestellt, dass der ORF im Jahr 2024 die Bedingungen für die Kompensation für den Entfall des Vorsteuerabzugs erfüllt hat.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G