Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) stellt im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über den Österreichischen Rundfunk (ORF) gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 und Z 9 KommAustria-Gesetz (KOG), BGBl. I Nr. 32/2001 idF BGBl. I Nr. 60/2016, in Verbindung mit den §§ 35, 36 und 37 ORF-Gesetz (ORF-G), BGBl. Nr. 379/1984 idF BGBl. I Nr. 112/2015, fest, dass der ORF am 01.03.2016 im bundeslandweiten Hörfunkprogramm Radio Steiermark
A. durch die während der von ca. 10:04 Uhr bis ca. 10:59 Uhr ausgestrahlten Sendung „Job und Karriere“
1. um ca. 10:13 Uhr,
2. um ca. 10:17 Uhr und
3. um ca. 10:52 Uhr
ausgestrahlten Sponsorhinweise (AMS Steiermark, Wirtschaftskammer Steiermark) jeweils § 17 Abs. 1 Z 2 Satz 2 ORF-G verletzt hat, wonach Sponsorhinweise während der Sendung unzulässig sind;
B. die von ca. 10:04 Uhr bis ca. 10:59 Uhr ausgestrahlte Sendung „Job und Karriere“ weder an ihrem Beginn noch an ihrem Ende hinsichtlich der Sponsoren (AMS Steiermark, Wirtschaftskammer Steiermark) gekennzeichnet hat, wodurch jeweils § 17 Abs. 1 Z 2 Satz 1 ORF-G verletzt wurde;
C. jeweils Werbung für die Parktherme Bad Radkersburg ausgestrahlt hat, die
1. um ca. 05:29 Uhr am Beginn nicht eindeutig von anderen Programmteilen getrennt wurde,
2. um ca. 12:54 Uhr weder am Anfang noch am Ende eindeutig von anderen Programmteilen getrennt wurde, sowie
3. um ca. 16:21 Uhr weder am Anfang noch am Ende eindeutig von anderen Programmteilen getrennt wurde
wodurch jeweils § 14 Abs. 1 Satz 2 ORF-G verletzt wurde;
D. um ca. 13:22 Uhr Werbung für die „ORF Nachlese“ ausgestrahlt hat, die weder am Anfang noch am Ende eindeutig von anderen Programmteilen getrennt wurde, wodurch jeweils § 14 Abs. 1 Satz 2 ORF-G verletzt wurde.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“