Die KommAustria hat auf Grund der Anzeige der ProSiebenSat.1 PULS4 GmbH, Inhaberin einer mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 11.07.2014, KOA 2.135/14-015, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des Fensterprogramms „Sat.1 Gold Österreich“ gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G, die Verbreitung des Programms dahingehend genehmigt, dass das Programm „Sat.1 Gold Österreich“ über folgende Multiplex-Plattform weiterverbreitet wird:
· in SD im Standard DVB-T2 über die der Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 23.02.2008, KOA 4.200/06-002, geändert mit Bescheid vom 20.04.2015, KOA 4.200/15-013, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX B (DVB-T2)“
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“