Die Ausschreibungsfrist für Anträge auf Erteilung einer bundesweiten Zulassung für analoges terrestrisches Fernsehen gemäß § 16 PrTV-G endete am 7.11.2001. Mit diesem Bescheid wurde ein Antrag, der am 22.1.2002 eingelangt ist, wegen Verspätung zurückgewiesen.
Der Bundeskommunikationssenat hat diese Entscheidung mit Bescheid vom 22.4.2002, GZ 611.181/001-BKS/2002, bestätigt. Sie ist daher rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G