Die Ausschreibungsfrist für Anträge auf Erteilung einer bundesweiten Zulassung für analoges terrestrisches Fernsehen gemäß § 16 PrTV-G endete am 7.11.2001. Mit diesem Bescheid wurde ein Antrag, der am 22.1.2002 eingelangt ist, wegen Verspätung zurückgewiesen.
Der Bundeskommunikationssenat hat diese Entscheidung mit Bescheid vom 22.4.2002, GZ 611.181/001-BKS/2002, bestätigt. Sie ist daher rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“