Über Antrag der Bad Kleinkirchheimer SAT Kabelfernsehen GmbH, Inhaberin einer mit Bescheid der KommAustria vom 01.12.2009, KOA 4.418/09-002, erteilten Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des Fernsehprogramms „KULT 1“ über die ihr mit Bescheid der KommAustria vom 07.11.2008, KOA 4.218/08-001, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk („MUX C“ – Zentralraum Kärnten), wird gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Verbreitung des Programms dahingehend genehmigt, dass das Programm „KULT 1“ zusätzlich über die der Weststeirischen Kabel TV GmbH mit Bescheid der KommAustria vom 05.12.2008, KOA 4.220/08-001 sowie dem bestätigenden Bescheid des Bundeskommunikationssenat (BKS) vom 15.06.2009, GZ 611.196/0003-BKS/2009 zugeordneten Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX C – Weststeiermark und Zentralraum Graz“ weiterverbreitet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“