Der ATV Privatfernseh-GmbH wurde gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zur Veranstaltung eines über die digitalen Satelliten ASTRA 1G, Transponder 117, 19,2° Ost, verbreiteten Fernsehprogramms ("ATVplus") für die Dauer von zehn Jahren ab 01.05.2005 erteilt.
Das Programm ist ein familienorientiertes, auf Österreich fokussiertes 24-Stunden-Vollprogramm mit Beiträgen aus den Genres Nachrichten, Magazine, Live-Events, Talks, Diskussionen und Kontroversen, Shows, Filme, Serien, Cartoons und Dokumentationen.
Die Ausstrahlung des Programms über Satellit ist der Hauptdistributionsweg des „ATV+“-Programms. Damit werden sowohl die terrestrischen Sendestationen als auch die Kabelnetzbetreiber und die satellitenversorgten Endhaushalte angespeist.
Die Zulassung ist rechtskräftig.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Rechtsverletzung wegen Nichtvorlage von Aufzeichnungen