• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    28.09.2011
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 5.002/11-035

Bescheid zur Entrichtung des Finanzierungsbeitrags zur Finanzierung des Aufwandes der RTR-GmbH

Der [anonymisiert] wird gemäß § 35 Abs. 12 KOG die Entrichtung des Finanzierungsbeitrags zur Finanzierung des Aufwandes der RTR-GmbH und der KommAustria für das zweite, dritte und vierte Quartal 2010 in der Höhe von jeweils netto EUR [anonymisiert], zuzüglich 20% USt, brutto daher jeweils EUR [anonymisiert], sowie jeweils netto EUR [anonymisiert], zuzüglich 20% USt, brutto daher jeweils EUR [anonymisiert] für das erste und zweite Quartal 2011, daher insgesamt in der Höhe von brutto EUR [anonymisiert], vorgeschrieben und weiters aufgetragen, den genannten Gesamtbruttobetrag binnen 14 Tagen auf das Konto der RTR-GmbH, Konto Nr. 696170109 bei der Bank Austria AG (BLZ 12000), zu entrichten.
Der Bescheid ist rechtskräftig.

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