Der Beschuldigte hat als Geschäftsführer der Komplementärin der Bergbahnen Hohe Salve Hopfgarten-Itter-Kelchsau GesmbH & Co KG, der Bergbahnen Hohe Salve Hopfgarten-Itter-Kelchsau GesmbH , und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortliches Organ der Bergbahnen Hohe Salve Hopfgarten-Itter-Kelchsau GesmbH & Co KG in Meierhofgasse 29, A-6361 Hopfgarten, zu verantworten, dass diese es im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 unterlassen hat, bei der KommAustria eine Aktualisierung der in § 9 Abs. 2 AMD-G genannten Daten hinsichtlich des Kabelfernsehprogramms "Panorama Hopfgarten - Gipfel Hohe Salve" vorzunehmen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.
Wien, 21.11.2017, Dr. Susanne Lackner
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“