Der Beschuldigte hat als Geschäftsführer der Komplementärin der Bergbahnen Hohe Salve Hopfgarten-Itter-Kelchsau GesmbH & Co KG, der Bergbahnen Hohe Salve Hopfgarten-Itter-Kelchsau GesmbH , und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortliches Organ der Bergbahnen Hohe Salve Hopfgarten-Itter-Kelchsau GesmbH & Co KG in Meierhofgasse 29, A-6361 Hopfgarten, zu verantworten, dass diese es im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 unterlassen hat, bei der KommAustria eine Aktualisierung der in § 9 Abs. 2 AMD-G genannten Daten hinsichtlich des Kabelfernsehprogramms "Panorama Hopfgarten - Gipfel Hohe Salve" vorzunehmen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.
Wien, 21.11.2017, Dr. Susanne Lackner
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G
Verletzung von Werbebestimmungen
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"