• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    27.11.2017
  • Unterkategorie
    Beschwerden
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 12.044/17-002

Zurückweisung einer Beschwerde gegen den ORF

Die Beschwerde wurde, soweit sie verschiedene Verstöße gegen das ORF-G im Zusammenhang mit der am 09.11.2016 im Fernsehprogramm ORF 2 erfolgten US-Präsidentenwahlberichterstattung behauptet, gemäß §§ 35 und 36 Abs. 3 erster iVm zweiter Satz ORF-G wegen Verspätung als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.

Im Übrigen wird die Beschwerde gemäß § 36 Abs. 3 zweiter Satz ORF-G als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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