Der Beschuldigte hat als Geschäftsführer der Power of Earth Productions TV & Film Produktions GesmbH und somit als gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz 1991 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortliches Organ dieser Körperschaft in Engelbert-Laimer Straße 1 Gebäude Hollywood Megaplex Kinocenter, A-3100 St. Pölten, zu verantworten, dass diese es im Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 unterlassen hat, bei der KommAustria eine Aktualisierung der in § 9 Abs. 2 AMD-G genannten Daten hinsichtlich des Kabelfernsehprogramms „Herzland TV" vorzunehmen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.