Der Antrag des X auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem durch die Übertragungskapazitäten „INNSBRUCK 3 (Natterer Boden) 92,9 MHz“, „JENBACH 3 (Kanzelkehre) 104,1 MHz“, „KUFSTEIN 2 (Thierberg) 90,0 MHz“ und „WOERGL 4 (Werlberg) 91,4 MHz“ gebildeten Versorgungsgebiet „Innsbruck und Tiroler Unterland“ wird wegen Nichtvorlage eines technischen Konzepts bis zum Ende der Ausschreibungsfrist am 28.01.2015, 13:00 Uhr, gemäß § 5 Abs. 2 Z 3 lit. a Privatradiogesetz (PrR-G) zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
(Anm.: Die Formatierung des Bescheides entspricht nicht dem Original)
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Genehmigung einer Eigentumsänderung gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G