Der Antrag des X auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem durch die Übertragungskapazitäten „INNSBRUCK 3 (Natterer Boden) 92,9 MHz“, „JENBACH 3 (Kanzelkehre) 104,1 MHz“, „KUFSTEIN 2 (Thierberg) 90,0 MHz“ und „WOERGL 4 (Werlberg) 91,4 MHz“ gebildeten Versorgungsgebiet „Innsbruck und Tiroler Unterland“ wird wegen Nichtvorlage eines technischen Konzepts bis zum Ende der Ausschreibungsfrist am 28.01.2015, 13:00 Uhr, gemäß § 5 Abs. 2 Z 3 lit. a Privatradiogesetz (PrR-G) zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
(Anm.: Die Formatierung des Bescheides entspricht nicht dem Original)
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“