Der Antrag des X auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem durch die Übertragungskapazitäten „INNSBRUCK 3 (Natterer Boden) 92,9 MHz“, „JENBACH 3 (Kanzelkehre) 104,1 MHz“, „KUFSTEIN 2 (Thierberg) 90,0 MHz“ und „WOERGL 4 (Werlberg) 91,4 MHz“ gebildeten Versorgungsgebiet „Innsbruck und Tiroler Unterland“ wird wegen Nichtvorlage eines technischen Konzepts bis zum Ende der Ausschreibungsfrist am 28.01.2015, 13:00 Uhr, gemäß § 5 Abs. 2 Z 3 lit. a Privatradiogesetz (PrR-G) zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
(Anm.: Die Formatierung des Bescheides entspricht nicht dem Original)
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G