Auf Antrag der Alpenfunk GmbH wurde gemäß §§ 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 3 und Abs. 5 TKG 2003 die durch den Bescheid der KommAustria vom 13.01.2014, KOA 1.101/14-001, der Antragstellerin erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „WIEN INNERE STADT, Standort Donaukanal, Frequenz 99,5 MHz“ nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes dahingehend abgeändert, dass die abgestrahlte Leistung um 2,7dB erhöht und das Strahlungsdiagramm modifiziert wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G