Auf Antrag der Alpenfunk GmbH wurde gemäß §§ 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 3 und Abs. 5 TKG 2003 die durch den Bescheid der KommAustria vom 13.01.2014, KOA 1.101/14-001, der Antragstellerin erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „WIEN INNERE STADT, Standort Donaukanal, Frequenz 99,5 MHz“ nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes dahingehend abgeändert, dass die abgestrahlte Leistung um 2,7dB erhöht und das Strahlungsdiagramm modifiziert wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“