Auf Antrag der Alpenfunk GmbH wurde gemäß §§ 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 3 und Abs. 5 TKG 2003 die durch den Bescheid der KommAustria vom 13.01.2014, KOA 1.101/14-001, der Antragstellerin erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „WIEN INNERE STADT, Standort Donaukanal, Frequenz 99,5 MHz“ nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes dahingehend abgeändert, dass die abgestrahlte Leistung um 2,7dB erhöht und das Strahlungsdiagramm modifiziert wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"
Beschwerde gegen den ORF
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6A" und "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6C"