Über Anzeige der Planai Grundstückssicherungs GmbH Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 30.09.2009, KOA 4.423/09-002, erteilten Zulassung zur Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „Planai TV“, wird gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Verbreitung des Programms dahingehend geändert und genehmigt, dass das Programm „Planai TV“ beginnend mit 02.12.2018
sowohl in SD und HD über die Multiplex-Plattform „MUX C – Oberes Ennstal“ der Planai Hochwurzen Bahnen GmbH (Bescheid der KommAustria vom 24.10.2018, KOA 4.218/18-004) weiterverbreitet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“