Über Anzeige der Planai Grundstückssicherungs GmbH Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 30.09.2009, KOA 4.423/09-002, erteilten Zulassung zur Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „Planai TV“, wird gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Verbreitung des Programms dahingehend geändert und genehmigt, dass das Programm „Planai TV“ beginnend mit 02.12.2018
sowohl in SD und HD über die Multiplex-Plattform „MUX C – Oberes Ennstal“ der Planai Hochwurzen Bahnen GmbH (Bescheid der KommAustria vom 24.10.2018, KOA 4.218/18-004) weiterverbreitet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G