Über Anzeige der Planai Hochwurzen Bahnen GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 07.11.2008, KOA 4.223/08-001, erteilten Zulassung zum Betrieb einer terrestrischen Multiplex-Plattform zur Versorgung des Gebietes „Oberes Ennstal“ (MUX C - Oberes Ennstal), wird gemäß § 25 Abs. 6 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) festgestellt, dass mit der Aufnahme des von der Planai Grundstückssicherungs GmbH veranstalteten Programms „Planai TV HD“ in das Programmbouquet den Grundsätzen des § 24 Abs. 1 und 2 und § 25 Abs. 2 AMD-G weiterhin entsprochen wird.
Das mit Bescheid der KommAustria vom 06.10.2009, KOA 4.223/09-003, genehmigte Programmbouquet wird gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G dahingehend geändert, dass es nunmehr nachfolgende Programme umfasst:
· Planai TV in SD (Planai Grundstückssicherungs GmbH)
· Planai TV in HD (Planai Grundstückssicherungs GmbH)
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „INNSBRUCK 1 (Patscherkofel Feratel) 89,40 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Innsbruck, Unter- und Oberland sowie Außerfern“
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"