Der Beschuldigte hat als für die Einhaltung der Bestimmungen des AMD-G verantwortlicher Beauftragter der Hutchison Drei Austria GmbH in Brünner Straße 52, A-1210 Wien und als solcher gemäß § 9 Abs. 2 VStG verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher zu verantworten, dass die Hutchison Drei Austria GmbH es im Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 unterlassen hat, bei der Kommunikationsbehörde Austria eine Aktualisierung der in § 9 Abs. 2 AMD-G genannten Daten hinsichtlich der Kabelfernsehprogramme „Altair im Sternenland“, „Anal Total!“, „Babaloos“, „Bob & Margaret“, „Der Prinz von Atlantis“, „Die Hydronauten“, „Die Legende der Elfen“, „Die Robinsons“, „Enid Blyton“, „Ivanhoe“, „Jasper“, „Mission Odyssey“, „Pocket Dragons“, vorzunehmen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.