Das mit Bescheid der KommAustria vom 17.10.2012, KOA 4.233/12-001, genehmigte Programmbouquet für die Multiplex-Plattform Multiplex-Plattform „MUX C – Unterinntal und Wipptal“ wird gemäß § 25 Abs. 2 Z 10 iVm § 25 Abs. 6 AMD-G dahingehend geändert, dass es nunmehr nachfolgende Fernsehprogramme umfasst:
* “TIROL TV” (TIROL TV GmbH)
* „gotv“ (Gotv Fernseh-GmbH)
* "ATV2” (ATV Privat TV GmbH & Co KG)
Der Bescheid ist rechtskräftig
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“