Auf Antrag der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. vom 31.07.2017 wird die durch den Bescheid der KommAustria vom 19.08.2014, KOA 1.011/14-014, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 18.10.2017, KOA 1.011/17-063, der Antragstellerin erteilte Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privatem terrestrischem Hörfunk gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 und Abs. 2 iVm § 12 Abs. 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 TKG 2003 in ihrem Spruchpunkt 1. dahingehend geändert, dass diese Zulassung in dem durch die in den Beilagen 1-22, 24-90, 92-113 und 115-166 beschriebenen Übertragungskapazitäten, nunmehr auch in dem durch die Übertragungskapazität
- Funkstelle VILS, Standort Betriebsstelle EWR, Frequenz 105,5 MHz
versorgten Gebiet, erteilt wird, wobei diese Beilage einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides bildet.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes