Die KommAustria hat aufgrund des vom ORF im Zeitraum vom 26.10.2013 bis inklusive 06.02.2014 und im Zeitraum vom 24.02.2014 bis inklusive 16.03.2014 unter „http://sport.ORF.at/skiweltcup“ und über die „Skiweltcup-App“ bereitgestellten Online-Teilangebots zum Alpinen Skiweltcup 2013/2014, welches gemäß dem Erkenntnis des BVwG vom 02.03.2018, W271 2008698-1/20E u.a., durch die darin enthaltene nicht bloß tagesaktuelle oder anlassbezogene Berichterstattung als die Grenzen des Angebotskonzeptes für sport.ORF.at vom 31.03.2011 und somit die Grenzen des öffentlich-rechtlichen Auftrags überschreitend anzusehen ist, gemäß § 38a Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 1 letzter Satz ORF-G die Abschöpfung von Einnahmen aus Programmentgelt bzw. diesen gleichzuhaltenden Mitteln in der Höhe von EUR 9.997,26 angeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.