Die KommAustria hat gemäß § 31 Abs. 15 ORF-G festgestellt, dass die Bedingungen nach § 31 Abs. 11 bis 14 ORF-G für die teilweise Abgeltung des dem Österreichischen Rundfunk durch Befreiungen nach § 31 Abs. 10 ORF-G entstehenden Entfalls des Programmentgelts im Jahr 2011 erfüllt wurden.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G