• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    02.11.2004
  • Unterkategorie
    Hörfunk analog
  • Partei(en)
    anonym
  • GZ
    KOA 1.193/04-285

Abweisung eines Antrags auf Zulassung und Schaffung eines Versorgungsgebietes in Deutschlandsberg mangels Nachweises lokaler Bedürfnisse

Mit diesem Bescheid wurde ein Antrag auf Erteilung einer Hörfunkzulassung und auf Neuschaffung eines Versorgungsgebietes in Deutschlandsberg abgewiesen.
Die betreffende Übertragungskapazität DEUTSCHLANDSBERG (Burg Landsberg) 88,2 MHz hat ein Versorgungsvermögen von ca. 40 000 Einwohnern. Nach der seit 1.8.2004 geltenden Rechtslage ist im Falle einer technischen Reichweite neuzuschaffender Versorgungsgebiete von unter 50 000 Einwohnern nachzuweisen, dass eine eigenständige Hörfunkveranstaltung im Versorgungsgebiet besonderen lokalen Bedürfnissen dient und dass ungeachtet der geringen Reichweite die Hörfunkveranstaltung auf Dauer finanzierbar ist. Da dieser Nachweis nicht gelungen ist, war der Antrag auf Neuschaffung eines Versorgungsgebietes abzuweisen.
Gegen diesem Bescheid wurde keine Berufung erhoben, er ist damit rechtskräftig.

Weitere Entscheidungen