Der Klassik Radio GmbH & Co KG, Planckstraße 15, D-22765 Hamburg, wird gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 Abs. 1 Privatradiogesetz, iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003, die in Beilage 1 dieses Bescheides beschriebene Übertragungskapazität „INZING (Stieglreith) 95,1 MHz“ zur Erweiterung des mit Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 24.09.2007, GZ 611.144/0001-BKS/2007, zugeteilten Versorgungsgebietes „Innsbruck 95,5 MHz“ zugeordnet.
Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr „Innsbruck und Teile des Bezirkes Innsbruck Land“. Es umfasst die Stadt Innsbruck sowie die westlichen Teile des Bezirks Innsbruck Land, soweit dieses Gebiet durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden kann. Die Beilage 1 bildet einen Bestandteil dieses Spruchs.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“