Der Klassik Radio GmbH & Co KG, Planckstraße 15, D-22765 Hamburg, wird gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 Abs. 1 Privatradiogesetz, iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003, die in Beilage 1 dieses Bescheides beschriebene Übertragungskapazität „INZING (Stieglreith) 95,1 MHz“ zur Erweiterung des mit Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 24.09.2007, GZ 611.144/0001-BKS/2007, zugeteilten Versorgungsgebietes „Innsbruck 95,5 MHz“ zugeordnet.
Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr „Innsbruck und Teile des Bezirkes Innsbruck Land“. Es umfasst die Stadt Innsbruck sowie die westlichen Teile des Bezirks Innsbruck Land, soweit dieses Gebiet durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden kann. Die Beilage 1 bildet einen Bestandteil dieses Spruchs.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"
Beschwerde gegen den ORF
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6A" und "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6C"