Der Klassik Radio GmbH & Co KG, Planckstraße 15, D-22765 Hamburg, wird gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 Abs. 1 Privatradiogesetz, iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003, die in Beilage 1 dieses Bescheides beschriebene Übertragungskapazität „INZING (Stieglreith) 95,1 MHz“ zur Erweiterung des mit Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 24.09.2007, GZ 611.144/0001-BKS/2007, zugeteilten Versorgungsgebietes „Innsbruck 95,5 MHz“ zugeordnet.
Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr „Innsbruck und Teile des Bezirkes Innsbruck Land“. Es umfasst die Stadt Innsbruck sowie die westlichen Teile des Bezirks Innsbruck Land, soweit dieses Gebiet durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden kann. Die Beilage 1 bildet einen Bestandteil dieses Spruchs.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G