Über Anzeige der Ursula Parzer-Hofer, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 22.09.2016, KOA 4.417/16-004, erteilten Zulassung zur Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms "STV 1 Regional TV Bad Ischl" über die terrestrische Multiplex-Plattform „MUX C“ – Bad Ischl, Wolfgangsee und Bad Goisern des Christian Parzer (Bescheid der KommAustria vom 07.11.2008, KOA 4.217/08-001), wird gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Verbreitung des Programms dahingehend geändert und genehmigt, dass das Programm „STV 1 Regional TV Bad Ischl“ beginnend mit 02.12.2018 über die Multiplex-Plattform „MUX C“ – Bad Ischl, Wolfgangsee und Bad Goisern des Christian Parzer (Bescheid der KommAustria vom 26.11.2018, KOA 4.217/18-007), weiterverbreitet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Der veröffentlichte Bescheid entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Feststellungsbescheid betreffend audiovisuellen Mediendienst
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“