Der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG wird gemäß § 22 Abs. 4 AMD-G die Bewilligung zur Nutzung der mit Bescheid der KommAustria vom 30.10.2007, KOA 4.200/07-035, erteilten Zulassung zu Errichtung und Betrieb einer terrestrischen Multiplex-Plattform zur Versorgung des Gebietes der Republik Österreich mit zwei Bedeckungen („MUX A“ und „MUX B“) zugeordneten Übertragungskapazität „SFN Niederösterreich Ost Kanal 34“ für die Erprobung der Übertragung von IKT-Daten an hoheitliche Stellen mittels DVB-T für die Dauer von einem Jahr beginnend mit 26.07.2013 erteilt.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“