A hat als Veranstalter des über die Multiplex-Plattform „MUX C – Ennstal“ der ATV Aichfeld Film- und Videoproduktion GmbH verbreiteten digital-terrestrischen Fernsehprogramms „Ennstal TV“ während der am 09.11.2015 von ca. 18:00 bis 19:00 Uhr ausgestrahlten Wochensendung im Rahmen des im Zeitraum von ca. 18:18 bis 18:23 Uhr gesendeten Beitrags über die Büroeröffnung der UNIQA Versicherung in Schladming sowie in dessen Anmoderation verbotene Schleichwerbung ausgestrahlt.
Die Straferkenntnis ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format der veröffentlichten Entscheidung entspricht nicht dem Original.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G