A hat als Veranstalter des über die Multiplex-Plattform „MUX C – Ennstal“ der ATV Aichfeld Film- und Videoproduktion GmbH verbreiteten digital-terrestrischen Fernsehprogramms „Ennstal TV“ während der am 09.11.2015 von ca. 18:00 bis 19:00 Uhr ausgestrahlten Wochensendung im Rahmen des im Zeitraum von ca. 18:18 bis 18:23 Uhr gesendeten Beitrags über die Büroeröffnung der UNIQA Versicherung in Schladming sowie in dessen Anmoderation verbotene Schleichwerbung ausgestrahlt.
Die Straferkenntnis ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format der veröffentlichten Entscheidung entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“