Es wird aufgrund der Anzeige der On Air Privatradio GmbH vom 30.11.2011 gemäß § 22 Abs. 5 Privatradiogesetz festgestellt, dass auch nach Abtretung von 100 % der sich im Alleineigentum der Styria Radio- und Fernseh-Holding GmbH befindlichen Gesellschafteranteile an der On Air Privatradio GmbH zu 66,67 % an Mag. Stephan Prähauser, geboren am 25.10.1970, und zu 33,33, % an Johann Holztrattner, geboren am 25.08.1945, weiterhin den Bestimmungen des § 5 Abs. 3 sowie der §§ 7 bis 9 PrR-G entsprochen wird.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"
Beschwerde gegen den ORF
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6A" und "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6C"