Es wird aufgrund der Anzeige der On Air Privatradio GmbH vom 30.11.2011 gemäß § 22 Abs. 5 Privatradiogesetz festgestellt, dass auch nach Abtretung von 100 % der sich im Alleineigentum der Styria Radio- und Fernseh-Holding GmbH befindlichen Gesellschafteranteile an der On Air Privatradio GmbH zu 66,67 % an Mag. Stephan Prähauser, geboren am 25.10.1970, und zu 33,33, % an Johann Holztrattner, geboren am 25.08.1945, weiterhin den Bestimmungen des § 5 Abs. 3 sowie der §§ 7 bis 9 PrR-G entsprochen wird.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“