Es wird aufgrund der Anzeige der On Air Privatradio GmbH vom 30.11.2011 gemäß § 22 Abs. 5 Privatradiogesetz festgestellt, dass auch nach Abtretung von 100 % der sich im Alleineigentum der Styria Radio- und Fernseh-Holding GmbH befindlichen Gesellschafteranteile an der On Air Privatradio GmbH zu 66,67 % an Mag. Stephan Prähauser, geboren am 25.10.1970, und zu 33,33, % an Johann Holztrattner, geboren am 25.08.1945, weiterhin den Bestimmungen des § 5 Abs. 3 sowie der §§ 7 bis 9 PrR-G entsprochen wird.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G