Mit diesem Bescheid wurde Mag. Irmgard Savio die Übertragungskapazität "Kremsmünster (Gusterberg), 106,6 MHz" zur Erweiterung des Versorgungsgebietes "Steyr und nördliche Teile des Bezirkes Steyr Land und Bezirk Kirchdorf an der Krems" zugeordnet. Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr "Oberösterreichischer Zentralraum".
Die Anträge der Radio Starlet Programm und Werbegesellschaft m.b.H., der Österreichischen christlichen Mediengesellschaft – Verein zur Förderung wertorientierter Lebenskultur, der Antenne Salzburg GmbH, der Medienprojekte und Beteiligung Gesellschaft m.b.H. und der Radio Service und Beteiligung GmbH auf Neuschaffung eines Versorgungsgebietes wurden abgewiesen, da nach den gesetzlichen Kriterien der Heranziehung der Übertragungskapazität zur Erweiterung eines Versorgungsgebietes zu erfolgen hatte. Eine Erweiterung des Versorgungsgebietes der Radio Starlet Programm und Werbegesellschaft m.b.H. kam nicht in Betracht, da die Gebiete eine zu große geographische Entfernung hatten, die Erweiterung des Gebietes der Österreichischen christlichen Mediengesellschaft – Verein zur Förderung wertorientierter Lebenskultur hatte hinter den Antrag von Mag. Savio zurückzutreten, da eine Erweiterung des Gebietes von Mag. Savio zu 70% auch der Verbesserung der Versorgung dient.
Der Bundeskommunikationssenat hat die dagegen erhobenen Berufungen mit Bescheid vom 14.10.2005, GZ 611.074/0001-BKS/2004, abgewiesen, die Zuordnung ist damit rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“