• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    17.08.2017
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 1.960/17-153

Strafverfügung wegen Nichtaktualisierung 2016

Der Beschuldigte hat es im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 unterlassen, bei der KommAustria eine Aktualisierung der in § 9 Abs. 2 AMD-G genannten Daten hinsichtlich der Kabelfernsehprogramme „KabelTV Imst“und „Munde TV“sowie der Abrufdienste „imst-tv“, „munde-tv“, „Oberland TV“ und „Youtube Channel Manfred Siegl“ vorzunehmen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.

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