Die KommAustria hat der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG als Inhaberin der terrestrischen Multiplex-Zulassung (Bescheid der KommAustria vom 23.02.2006, KOA 4.200/06-002) gemäß § 12 und § 25 Abs. 3 AMD-G in Verbindung mit § 54 Abs. 3 Z 1 TKG 2003 die Übertragungskapzitäten „SCHLADMING 2 (Ramsau) Kanal 39“ und „SCHLADMING 2 (Ramsau) Kanal 34“ für MUX A und MUX B zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“