Auf Antrag der Antenne "Österreich" und Medieninnovationen GmbH wird der Bescheid der KommAustria vom 11.04.2011, KOA 1.192/11-003, mit welchem der Antragstellerin die Zulassung zur Veranstaltung eines regionalen Hörfunkprogramms erteilt worden ist, gemäß § 74 iVm § 84 Abs. 1 und 5 TKG 2003 dahingehend geändert, dass die Frequenz 102,5 MHz anstatt wie bisher ausschließlich vom Standort „WIEN 1 (Kahlenberg)“ nunmehr von den Sendestandorten „WIEN 1 (Kahlenberg)“ und „WIENER NEUSTADT 3 (MF-Mast Muthmannsdorfer Gasse)“ im Gleichwellenbetrieb mit den im Anlageblatt (Beilage 1) dargestellten technischen Parametern abgestrahlt wird und die Bewilligung zum Betrieb der Funkanlage am Standort „WIENER NEUSTADT 3 (MF-Mast Muthmannsdorfer Gasse)“ gemäß § 74 Abs. 1 TKG 2003 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Der veröffentlichte Bescheid entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Feststellungsbescheid betreffend audiovisuellen Mediendienst
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“