Auf Antrag der Antenne "Österreich" und Medieninnovationen GmbH wird der Bescheid der KommAustria vom 11.04.2011, KOA 1.192/11-003, mit welchem der Antragstellerin die Zulassung zur Veranstaltung eines regionalen Hörfunkprogramms erteilt worden ist, gemäß § 74 iVm § 84 Abs. 1 und 5 TKG 2003 dahingehend geändert, dass die Frequenz 102,5 MHz anstatt wie bisher ausschließlich vom Standort „WIEN 1 (Kahlenberg)“ nunmehr von den Sendestandorten „WIEN 1 (Kahlenberg)“ und „WIENER NEUSTADT 3 (MF-Mast Muthmannsdorfer Gasse)“ im Gleichwellenbetrieb mit den im Anlageblatt (Beilage 1) dargestellten technischen Parametern abgestrahlt wird und die Bewilligung zum Betrieb der Funkanlage am Standort „WIENER NEUSTADT 3 (MF-Mast Muthmannsdorfer Gasse)“ gemäß § 74 Abs. 1 TKG 2003 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Der veröffentlichte Bescheid entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes