Der Bundeshandelsakademie Steyr wurde für die Dauer von einem Jahr ab dem 18.5.2001 die Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk (Ausbildungsradio im Sinne des § 3 Abs 5 Z 2 PrR-G) unter Nutzung der Frequenz 101,1 MHz zur Verbreitung eines Programms, welches im Rahmen der Übungsfirma konzipiert wird, wonach hauptsächlich Musik aus verschiedenen Stilrichtungen, Verlautbarung von sportlichen und kulturellen Veranstaltungen, allgemeine Schulinformationen, Interviews von Schülern, Lehrern oder Gästen und Übertragungen von Schulveranstaltungen gesendet werden, erteilt.
Die Zulassung ist rechtskräftig.
Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „INNSBRUCK 1 (Patscherkofel Feratel) 89,40 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Innsbruck, Unter- und Oberland sowie Außerfern“
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"