Die KommAustria hat der Alpenfunk GmbH gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 PrR-G iVm mit § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für den Zeitraum vom 18.07.2016 bis zum 07.10.2016 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung „Sommer im Museumsquartier 2016“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.