Mit diesem Bescheid wurde die bundesweite Hörfunkzulassung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. mit der Übertragungskapazität „BAD RADKERSBURG 2 (Thermenarena) 107,0 MHz“ ausgebaut. Der Bescheid ist rechtskräftig.
KOA_1.011-13-027.pdf
Zurückweisung einer Beschwerde gegen den ORF
Aufhebung eines Bescheids der KommAustria
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes