Der ORS comm GmbH & Co KG wurde gemäß § 15b Abs. 1 PrR-G in Verbindung mit § 15 Abs. 1, 2 und 3 PrR-G sowie §§ 3 ff MUX-AG-V DAB+ 2017 vom 16.01.2017, KOA 4.505/17-001, die Zulassung zum Betrieb der bundesweiten Multiplex-Plattform für digitalen terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ „MUX I“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Feststellungsbescheid betreffend audiovisuellen Mediendienst
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“