Der ORS comm GmbH & Co KG wurde gemäß § 15b Abs. 1 PrR-G in Verbindung mit § 15 Abs. 1, 2 und 3 PrR-G sowie §§ 3 ff MUX-AG-V DAB+ 2017 vom 16.01.2017, KOA 4.505/17-001, die Zulassung zum Betrieb der bundesweiten Multiplex-Plattform für digitalen terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ „MUX I“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes