Die KommAustria hat der RTG Radio Technikum GmbH gemäß § 15b Abs. 1PrR-G in Verbindung mit § 15 Abs. 1, 2 und 3 PrR-G sowie §§ 3 ff Verordnung der KommAustria zur näheren Festlegung der Auswahlgrundsätze für die Erteilung terrestrischer Multiplex-Zulassungen für digitalen Hörfunk im Standard DAB+ 2017 (MUX-Auswahlgrundsätzeverordnung DAB+ 2017 – MUX-AG-V DAB+ 2017) vom 16.01.2017, KOA 4.505/17-001, die Zulassung zum Betrieb der Multiplex-Plattform für digitalen terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ „MUX II – Wien“ erteilt.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“