Über Antrag der LBG Steuerberatung GmbH (FN 295905 f) wurde gemäß § 2 und § 4 des Bundesgesetzes über die Transparenz von Medienkooperationen sowie Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums MedKF-TG § 56 1991 AVG festgestellt, dass die LBG Steuerberatung GmbH den Bekanntgabepflichten nach § 2 und § 4 MedKF-TG nicht unterliegt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.