Der Bescheid der KommAustria 19.08.2015, KOA 1.476/15-002, mit welchem die Standortänderung für die dem AGORA Verein „Arbeitsgemeinschaft offenes Radio – Avtonomno gibanje odprtega radia“ zugeordnete Übertragungskapazität „BAD RADKERSBURG 2 (Thermenarena) 92,6 MHz“ auf die Übertragungskapazität „GORNJA RADGONA (SVN) (Schloss Oberradkersburg – Grad Gornja Radgona) 92,6 MHz“ bewilligt wurde, wird gemäß § 62 Abs. 4 AVG dahingehend berichtigt, dass dieser als Beilage 1 das diesem Bescheid beigelegte technische Anlageblatt der Übertragungskapazität „GORNJA RADGONA (SVN) (Schloss Oberradkersburg – Grad Gornja Radgona) 92,6 MHz“ enthält.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G