Der Bescheid der KommAustria 19.08.2015, KOA 1.476/15-002, mit welchem die Standortänderung für die dem AGORA Verein „Arbeitsgemeinschaft offenes Radio – Avtonomno gibanje odprtega radia“ zugeordnete Übertragungskapazität „BAD RADKERSBURG 2 (Thermenarena) 92,6 MHz“ auf die Übertragungskapazität „GORNJA RADGONA (SVN) (Schloss Oberradkersburg – Grad Gornja Radgona) 92,6 MHz“ bewilligt wurde, wird gemäß § 62 Abs. 4 AVG dahingehend berichtigt, dass dieser als Beilage 1 das diesem Bescheid beigelegte technische Anlageblatt der Übertragungskapazität „GORNJA RADGONA (SVN) (Schloss Oberradkersburg – Grad Gornja Radgona) 92,6 MHz“ enthält.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes