Der Bescheid der KommAustria 19.08.2015, KOA 1.476/15-002, mit welchem die Standortänderung für die dem AGORA Verein „Arbeitsgemeinschaft offenes Radio – Avtonomno gibanje odprtega radia“ zugeordnete Übertragungskapazität „BAD RADKERSBURG 2 (Thermenarena) 92,6 MHz“ auf die Übertragungskapazität „GORNJA RADGONA (SVN) (Schloss Oberradkersburg – Grad Gornja Radgona) 92,6 MHz“ bewilligt wurde, wird gemäß § 62 Abs. 4 AVG dahingehend berichtigt, dass dieser als Beilage 1 das diesem Bescheid beigelegte technische Anlageblatt der Übertragungskapazität „GORNJA RADGONA (SVN) (Schloss Oberradkersburg – Grad Gornja Radgona) 92,6 MHz“ enthält.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“