Mit diesem Bescheid wurde die bundesweite Hörfunkzulassung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. mit den Übertragungskapazitäten BLEIBURG - Weissenegger Berg 103,4 MHz“, „LIENZ 2 - Hochstein 107,1 MHz“, „SCHLADMING 5 - Planai 105,6 MHz“, „UNTERACH ATTS - Ackerschneid 105,5 MHz“ und „WOLFSBERG 2 - Reisberg 94,0 MHz“ ausgebaut. Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“