Die KommAustria hat der Livetunes Network GmbH gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 PrR-G iVm mit § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für den Zeitraum vom 05.10.2015 bis zum 18.10.2015 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung „Wellness- Fitness und Gesundheitsmesse“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.