Die KommAustria hat den Antrag der IQ-plus Medien GmbH vom 15.04.2011 auf Genehmigung einer grundlegenden Änderung ihres Hörfunkprogramms wurde gemäß § 28a Abs. 3 Z 1 Privatradiogesetz abgewiesen.
Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung wurde mit Bescheid des BKS vom 14.12.2011, GZ 611.119/0002-BKS/2011, als ubegründet abgewiesen. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom VwGH mit Erkenntis vom 26.03.2014, Zl. 2012/03/0051 als unbegründet abgewiesen
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G