Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht gemäß § 25 Abs 1 und 3 PrR-G amtswegig festgestellt, dass Mag. Irmgard Savio als Inhaberin einer Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms im Versorgungsgebiet "Steyr und nördl. Teile des Bezirkes Steyr Land und Bezirk Kirchdorf" durch eine das gesetzlich zulässige Ausmaß von 60% der täglichen Sendezeit übersteigende, zeitgleiche Übernahme des Hörfunkprogramms der Donauwelle Radio Privat Niederösterreich GmbH ("KroneHitradio") § 17 PrR-G verletzt hat. Dieser Bescheid ist rechtskräftig, da keine Berufung erhoben wurde.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“