Die KommAustria hat dem Österreichischen Rundfunk gemäß § 4g ORF-G die Genehmigung zur Aufnahme eines Probebetriebs zur Bereitstellung des Angebots Hybrid Broadcast Broadband TV (HbbTV) über die Verbreitung per Satellit sowie über die Verbreitung mittels DVB-T2 über die der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG (ORS) mit Bescheid der KommAustria vom 29.03.2010, KOA 4.310/11-002, zugeordnete Übertragungskapazität „Wien Kanal 60“ für die Dauer vom 01.06.2011 bis zum 01.12.2011 erteilt.
Die Bescheid ist rechtskräftig.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"
Beschwerde gegen den ORF
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6A" und "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6C"