Die KommAustria hat dem Österreichischen Rundfunk gemäß § 4g ORF-G die Genehmigung zur Aufnahme eines Probebetriebs zur Bereitstellung des Angebots Hybrid Broadcast Broadband TV (HbbTV) über die Verbreitung per Satellit sowie über die Verbreitung mittels DVB-T2 über die der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG (ORS) mit Bescheid der KommAustria vom 29.03.2010, KOA 4.310/11-002, zugeordnete Übertragungskapazität „Wien Kanal 60“ für die Dauer vom 01.06.2011 bis zum 01.12.2011 erteilt.
Die Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G