Die KommAustria hat dem Österreichischen Rundfunk gemäß § 4g ORF-G die Genehmigung zur Aufnahme eines Probebetriebs zur Bereitstellung des Angebots Hybrid Broadcast Broadband TV (HbbTV) über die Verbreitung per Satellit sowie über die Verbreitung mittels DVB-T2 über die der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG (ORS) mit Bescheid der KommAustria vom 29.03.2010, KOA 4.310/11-002, zugeordnete Übertragungskapazität „Wien Kanal 60“ für die Dauer vom 01.06.2011 bis zum 01.12.2011 erteilt.
Die Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“