Die KommAustria hat dem Verein Radio Gymnasium gemäß § 3 Abs. 2 iVm Abs. 5 Z 2 und Abs. 6 PrR-G, iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für den Zeitraum vom 10.05.2019 bis zum 10.05.2020 die Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk im Sinne des § 3 Abs. 5 Z 2 PrR-G erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes